Steuervorteile durch Immobilien für Vermieter
Du willst eine Immobilie als Kapitalanlage und nicht, um sie selber zu bewohnen? Dann werden die Mieteinnahmen, die du mit deiner Immobilie erwirtschaftest, in deiner jährlichen Einkommensteuererklärung in der Anlage V „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ ausgewiesen. Diese werden um „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen“ – meist als „Werbungskosten“ bezeichnet – gemindert.
Als Werbungskosten gelten unter anderem:
- Anschaffungs- bzw. Herstellkosten der Immobilie: Diese werden über die sogenannte „Abschreibung für Abnutzung“ (AfA) über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Gebäuden, die vor 1925 erbaut wurden, beträgt die AfA 2,5 % pro Jahr bei einer Laufzeit von 40 Jahren. Für Gebäude, die nach 1925 und vor 2023 fertiggestellt wurden, gilt eine AfA von 2 % pro Jahr. Für alle ab 2023 errichteten Gebäude erhöht sich die AfA auf 3 %.
- Kaufnebenkosten (z. B. Grunderwerbssteuer, Makler-, Architekten und Notarhonorare) werden auch zu den Anschaffungskosten gerechnet, nicht jedoch die Kosten für Grund und Boden.
- Kreditzinsen, die für einen Immobilienkredit anfallen, kannst du ebenfalls von der Steuer absetzen.
- Die Grundsteuer kannst du entweder als Werbungskosten steuerlich geltend machen oder sie auf die Mieter umlegen.
- Reparatur- und Renovierungskosten kannst du als Vermieter in voller Höhe absetzen – entweder im Jahr, in dem sie angefallen sind, oder aufgeteilt auf einen Zeitraum von maximal fünf Jahren.
- Auch Kosten, die für die Suche eines neuen Mieters entstehen, sind steuerlich absetzbar. Dazu gehören etwa Anzeigen, Maklerhonorare oder die Ausstellung eines Energieausweises für deine Immobilie.
Du kannst die Steuervorteile deiner Immobilie sogar dann nutzen, wenn sie nicht vermietet ist. Dann musst du jedoch gegenüber dem Finanzamt nachweisen, dass du ernsthaft nach Mietern suchst und nicht für den Leerstand verantwortlich bist. Daher solltest du bei längeren Zeiträumen mit Leerstand Kopien von Inseraten bzw. Rechnungen von Onlineportalen vorlegen, ebenso Protokolle von absolvierten Besichtigungen oder andere Nachweise, die schlüssig erklären, warum die Immobilie noch nicht wieder vermietet ist.
Steuervorteile durch Immobilien bei Eigennutzung
Wenn du eine Immobilie erwirbst und sie selber nutzt, kannst du die damit verbundenen Kosten für Anschaffung und Unterhalt nicht steuermindernd geltend machen. Dafür hast du jedoch auch keine zusätzlichen Einkünfte durch Vermietung und Verpachtung. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Haushaltsnahe Dienstleistungen, etwa die Kosten für einen Handwerker oder Reparaturdienst, können zu 20 % von der Steuer abgesetzt werden. Hier gibt es einen jährlichen Höchstbetrag von 1.200 Euro, den du maximal in einem Jahr absetzen kannst. Außerdem kannst du nur die Kosten der Arbeitszeit absetzen, nicht aber die Materialkosten.
Sonderfall Denkmalschutz
Wenn du eine denkmalgeschützte Immobilie erwirbst, genießt zu zusätzliche Steuervorteile, und zwar sowohl bei der Eigennutzung als auch beim Vermieten. Für eine vermietete denkmalgeschützte Immobilie kannst du die anfallenden Sanierungskosten komplett abschreiben: acht Jahre lang zu jeweils 9 % und danach weitere vier Jahre lang zu jeweils 7 %.
Nutzt du deine denkmalgeschützte Immobilie selbst, kannst du die Sanierungskosten über zehn Jahre zu jeweils 9 % steuerlich absetzen. Die verbleibenden 10 % musst du allerdings aus eigener Kraft aufbringen, denn es gibt es keine weiteren Steuervorteile.
Ob als Kapitalanlage oder zur Eigennutzung: Immobilien bieten dir Steuervorteile, die du als Besitzer auch nutzen solltest. Wir beraten dich gerne von der Auswahl des passenden Objekts über den gesamten Erwerbsprozess und weit darüber hinaus. Nimm einfach unverbindlich mit uns Kontakt auf, dann besprechen wir gemeinsam, wie wir dich bestmöglich mit unserer Expertise unterstützen können.