Wenn eine GmbH eine Immobilie erwirbt, besitzt oder verkauft, handelt es sich um gewerbliche Vorgänge, die juristisch anders bewertet werden, was durchaus attraktiv ist. Allerdings sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine GmbH komplexer; zudem muss neben dem Kaufpreis der Immobilie auch die Gesellschaftseinlage von 25.000 Euro aufgebracht werden – wenn auch nur einmalig bei oder direkt nach der Gründung der GmbH.
Beim Kauf ist eine GmbH im Vergleich zu einer Privatperson unter bestimmten Voraussetzungen im Vorteil. Denn eine GmbH kann im Rahmen eines sogenannten „Share Deals“ Anteile an einem anderen Unternehmen erwerben, das Immobilien besitzt. Damit kann im günstigsten Fall die Grunderwerbssteuer komplett eingespart werden, die Anschaffungskosten sind also deutlich geringer als für eine Privatperson.
Bei der Ertragsbesteuerung wird für eine GmbH eine Körperschaftssteuer von 15 % fällig, ergänzt ggf. um den Solidaritätszuschlag von 5,5 %, also insgesamt 15,825 %. Dazu kommt die Gewerbesteuer, die im Durchschnitt ebenfalls bei 15 % liegt, so dass sich eine Gesamtsteuerlast auf Mieteinnahmen von rund 31 % ergibt. Handelt es sich allerdings bei der GmbH um eine reine Vermögensverwaltung, besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Gewerbesteuerpflicht befreien zu lassen. So entfallen auf jeden Euro Mieteinnahmen maximal 15,825 % Steuern.
Beim Verkauf einer Immobilie werden – unabhängig von der Haltedauer – etwa 15 bis 30 % Steuern auf den Gewinn fällig, jeweils 15 % Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer.
Immobilien als GbR kaufen – optimal für Käufergemeinschaften
Die Gründung einer GbR ist relativ einfach und bietet einen flexiblen und geordneten Rechtsrahmen für die Investition bei einem eher geringen Verwaltungsaufwand. Typischerweise gründen etwa Eheleute oder Familien eine GbR und legen im Gesellschaftervertrag gemeinsam die Details wie Einlagen, Beteiligungen, Nutzungsrechte etc. fest.
Anders als beim sogenannten „Erwerb in Bruchteilen“, bei dem sich zwei oder mehr Käufer einfach das Eigentum an einer Immobilie und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen teilen, ist eine GbR rechtlich komplizierter und verursacht zusätzliche Kosten für die Erstellung eines Gesellschaftervertrages. Dafür bietet die Gesellschaft Vorteile, etwa bei Übertragungen von Anteilen unter den Gesellschaftern, für die bis zu einem Erwerb von 90 % der Anteile an der Immobilie keine Grunderwerbssteuer anfällt. Auch sind bei Übertragungen unter den Gesellschaftern keine Änderungen im Grundbuch erforderlich, und wenn ein Gesellschafter austritt bzw. ein neuer Gesellschafter aufgenommen werden soll, sind die Kosten für die Grundbuchänderung oftmals niedriger als bei einer Bruchteilsgemeinschaft.
Ob es sich für dich eher rechnet, eine Immobilie als Privatperson zu erwerben, oder ob du besser auf ein GmbH- oder GbR-Modell setzen solltest, erläutern wir dir gerne persönlich. Wir unterstützen dich von der ersten Idee bis zum Erwerb und darüber hinaus – egal, welche Rechtsform du wählst.