Hausgeld

Erschienen am
21.10.2024
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Das Hausgeld setzt sich aus verschiedenen Kostenarten zusammen, von denen einige auf den Mieter umgelegt werden können, während andere vom Eigentümer selbst getragen werden müssen. Das Hausgeld ist eine monatliche Vorauszahlung, die Wohnungseigentümer an die Hausverwaltung leisten.

Was ist Hausgeld?

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Das Hausgeld setzt sich aus verschiedenen Kostenarten zusammen, von denen einige auf den Mieter umgelegt werden können, während andere vom Eigentümer selbst getragen werden müssen. Das Hausgeld ist eine monatliche Vorauszahlung, die Wohnungseigentümer an die Hausverwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) leisten. Es deckt verschiedene Kosten, die für den Unterhalt und Betrieb des Gebäudes anfallen. Dazu gehören beispielsweise Betriebskosten wie Wasser, Müllentsorgung, Hausreinigung und Versicherungen. Auch die Instandhaltungsrücklage, die für künftige Reparaturen und Erhaltungsmaßnahmen angespart wird, ist Teil des Hausgelds. Wichtig zu wissen ist, dass das Hausgeld unabhängig davon gezahlt werden muss, ob die Wohnung vermietet, leerstehend oder selbst genutzt wird. Am Jahresende erstellt der Hausverwalter eine Abrechnung, bei der zu viel gezahltes Geld erstattet oder Nachzahlungen fällig werden können.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Hausgelds sind die Verwaltungskosten, die für die Organisation und Verwaltung der Immobilie anfallen. Diese Kosten, sowie die Instandhaltungsrücklage, können im Gegensatz zu den Betriebskosten nicht auf Mieter umgelegt werden. Eigentümer müssen also einen Teil der Kosten selbst tragen. Nicht alle Ausgaben gehören zum Hausgeld. Zum Beispiel sind die Grundsteuer oder Kosten für den individuellen Stromverbrauch nicht darin enthalten. Diese müssen direkt vom Eigentümer getragen werden. Auch ein Teil der Versicherungen, wie die Haftpflichtversicherung für Eigentümer, wird separat abgerechnet. Durch die regelmäßigen Zahlungen bietet das Hausgeld eine solide Basis für die finanzielle Planung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft und sorgt dafür, dass sowohl der Betrieb als auch die Instandhaltung des Gebäudes langfristig gesichert sind.

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Umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten

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Umlagefähige Kosten

Die umlagefähigen Kosten, die im Hausgeld enthalten sind, entsprechen im Wesentlichen den Betriebskosten. Diese beinhalten Ausgaben wie:

- Wasser- und Abwasserkosten

- Müllentsorgung

- Hausreinigung

- Gebäudeversicherung

- Heizkosten (bei einer zentrale Heizungsanlage)

- Straßenreinigung

- Gemeinschaftsstrom (z. B. Beleuchtung im Treppenhaus)

Damit diese Kosten auf den Mieter umgelegt werden können, muss eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag vorhanden sein. Es sollte klar geregelt sein, dass der Mieter für die Nebenkosten aufkommt, die den umlagefähigen Betriebskosten laut der Betriebskostenverordnung (BetrKV) entsprechen. Der Vermieter erstellt am Jahresende dann eine Nebenkostenabrechnung, bei der die tatsächlichen Kosten mit den Vorauszahlungen des Mieters verrechnet werden.

Nicht umlagefähige Kosten

Auf der anderen Seite gibt es nicht umlagefähige Kosten, die der Eigentümer selbst tragen muss. Dazu gehören:

• Verwaltungskosten, wie Gebühren für die Hausverwaltung oder die Kontoführung

• Instandhaltungsrücklage, die für künftige Reparaturen und Sanierungen genutzt wird

• Kosten für die Mietersuche oder Maklergebühren

Diese Kosten können nicht über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter übertragen werden und müssen daher vom Eigentümer getragen werden. Allerdings können einige dieser Ausgaben, wie etwa die Instandhaltungsrücklage, steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie tatsächlich für Reparaturen verwendet wurden.

Um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Nebenkosten korrekt berechnet werden, ist es sinnvoll, die Kostenverteilung im Mietvertrag klar zu definieren. Hier kann auch festgelegt werden, dass der Verteilungsschlüssel der Wohnungseigentümergemeinschaft für die Heiz- oder Wasserkostenabrechnung direkt übernommen wird, um doppelte Abrechnungen zu vermeiden. Insgesamt hilft die korrekte Umlage der Betriebskosten auf den Mieter dabei, als Eigentümer einen Großteil der laufenden Kosten für die Immobilie nicht allein tragen zu müssen.

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